Informationen zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes für Studentinnen

Für schwangere Studentinnen gilt das Mutterschutzgesetz. Schon in eigenem Interesse ist es ratsam, die Fakultät bzw. das Institut frühzeitig über eine Schwangerschaft zu informieren (Nachweis: Mutterpass). Es muss ein Meldeformular des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V ausgefüllt werden. Studentinnen können sich diesbezüglich gern an den Ansprechpartner in der MNF, Herrn Robert Damerius wenden.

Hier die Kontaktdaten:

Robert Damerius, Dekanat der MNF, Wismarsche Straße 45, 1. Etage, Raum 110, 18057 Rostock

Tel.: 0381/498 6003, robert.damerius2uni-rostockde

Sollte es bei Ihnen im Rahmen des Studiums dazu kommen, dass Anspruch auf Mutterschutz besteht, gibt es in Hinblick auf das Modulprüfungsverfahren einige Besonderheiten. Mehr dazu finden Sie auf dem Merkblatt zu Prüfungen in der Mutterschutzfrist.  

Allgemeine Informationen und Formulare gibt es hier