Informationen zum Master-Studiengang Mikrobiologie und Biochemie (MSc MiB)

Der Masterstudiengang „Mikrobiologie und Biochemie“ ist konsekutiv auf der Grundlage einer Ausbildung in einem entsprechenden Bachelorstudiengang im Bereich Biowissenschaften aufgebaut. Er vertieft und gewährleistet eine solide wissenschaftliche Ausbildung auf den Gebieten der Mikrobiologie und Biochemie. In dem forschungsorientierten Studiengang sollen die Studierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erwerben, die sie zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder eines Promotionsstudiums befähigen.

Dieser Studiengang ist AKKREDITIERT
 

Studienfachberater und Studiengangsverantwortlicher

Studienfachberater und Studiengangsverantwortlicher

Herr Prof. Dr. Mirko Basen
Albert-Einstein-Straße 3
18059 Rostock
Tel. +49 (0) 381/498-6150
Fax +49 (0) 381/498-6152

Überblick/Allgemeines zum Studium

Überblick/Allgemeines zum Studium

Mögliche Tätigkeitsbereiche der Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs „Mikrobiologie und Biochemie“ umfassen Tätigkeiten im Bereich der biomedizinischen Forschung, der Biotechnologie und der pharmazeutischen Industrie. Die Tätigkeiten beinhalten u.a. die Planung und Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen sowie beratende Aufgaben bei der Umsetzung biologisch relevanter Maßnahmen in Wirtschaft und Verwaltung. Im Rahmen des Studiums sollen die Studierenden die Befähigung erlangen, biologische Probleme zu erkennen, sachlich begründete Lösungsansätze zu erarbeiten und sie entsprechend umzusetzen. Mit der in der Regel experimentellen Masterarbeit sollen die Studierenden die Beherrschung dieser Fähigkeiten nachweisen, insbesondere des fachspezifischen Methodenspektrums.

Allgemeine und fachbezogene Ziele des Studiums sind u.a. der Erwerb von
- Kenntnissen über ausgewählte Gebiete der Mikrobiologie und Biochemie in Theorie und Praxis
- Kenntnissen wissenschaftlicher Methoden und von Fähigkeiten, diese anzuwenden; 
- Fähigkeiten, die Daten von Experimenten zu erfassen, darzustellen, auszuwerten und zu interpretieren;  
- Fähigkeiten, Fachliteratur und andere Informationsquellen wie Datenbanken zu verwenden und zu
  bewerten;
- Fähigkeiten zur schriftlichen, mündlichen und graphischen Darstellung von Forschungsergebnissen.

Mit dem Masterabschluss werden die Grundvoraussetzungen für eine weitere wissenschaftliche Qualifikation erworben. Der erfolgreiche Abschluss als Master of Science für die Gebiete Mikrobiologie und Biochemie ist Eingangsvoraussetzung für die Aufnahme in weiterführende Promotionsstudiengänge, in denen dann besonders die eigenständigen wissenschaftlichen Aspekte weiter vertieft werden.

Bewerbung/Einschreibung

Bewerbung/Einschreibung

Ansprechpartner*innen: Studierendensekretariat der Universität

Link zur Studienplatzbewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge

Die Online-Bewerbung für zulassungs­beschränkte Master­studien­gänge findet im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) statt.

Eine Online-Bewerbung ist möglich für:

  • Bewerber*innen mit in Deutschland erworbenem ersten Studienabschluss (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)
  • deutsche Bewerber*innen mit ausländischem erstem Studienabschluss
  • ausländische Studienbewerber*innen (EU und Nicht-EU).

Bewerbungsverfahren internationaler Studieninteressierter

Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung

Studiengangsspezifische PRÜFUNGS- und STUDIENORDNUNG vom 12. Mai 2022

auslaufend:
Studiengangsspezifische PRÜFUNGS- und STUDIENORDNUNG vom 19. Mai 2016
 

allgemein gültig:

RAHMENPRÜFUNGSORDNUNG für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO-Ba/Ma) vom 11. November 2022

 

Modulbeschreibungen

Modulbeschreibungen

Hier finden Sie die Modulbeschreibungen dieses Studienganges.

Modulprüfungen

Modulprüfungen

Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum unterteilt sich in zwei Prüfungsphasen. Die erste Prüfungsphase des Prüfungszeitraumes eines Semesters erstreckt sich auf zwei Wochen unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit. Die zweite Prüfungsphase eines Prüfungszeitraumes erstreckt sich auf zwei Wochen unmittelbar vor Beginn des nächsten Semesters. In beiden Prüfungsphasen finden alle Prüfungen zum Regelprüfungstermin nach dem Prüfungs- und Studienplan und Wiederholungsprüfungen statt.

Abweichend davon können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, Hausarbeiten, Referate/Präsentationen, Protokollen oder praktischen Prüfungen vorlesungsbe- gleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens mit Veranstaltungsbeginn über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden.

Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden.

Die Kandidatin/der Kandidat hat sich zu jeder Modulprüfung (egal ob Erst- oder Wiederholungsprüfung, Klausur, mündliche Prüfung, Protokoll oder Präsentation ...) über ein Web-Portalanzumelden. Die Frist für die Meldung zu Modulprüfungen in der vorlesungsfreien Zeit endet vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit. Die Kandidatin/der Kandidat kann eine Anmeldung zur Prüfung ohne Angabe von Gründen bis zu vierzehn Tagen vor dem Prüfungstermin wirksam zurücknehmen.
Die Rücknahmeerklärung der Anmeldung zu Modulprüfungen muss in schriftlicher Form oder per E-Mail beim Studienbüro/Prüfungsamt erfolgen.

Eine Modulprüfung kann als Freiversuch gewertet werden, wenn sie innerhalb der Regelstudienzeit und spätestens zu dem in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung festgelegten Regelprüfungstermin erstmalig ablegt wird. Für die Abschlussprüfung gibt es keinen Freiversuch.

Besteht eine Kandidatin/ein Kandidat eine Modulprüfung im Freiversuch nicht, so gilt sie als nicht unternommen, außer sie wurde wegen Täuschung oder eines Ordnungsverstoßes für nicht bestanden erklärt, und kann maximal dreimal wiederholt werden.

Besteht eine Kandidatin/ein Kandidat eine Modulprüfung im Freiversuch, darf sie/er die Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung erneut ablegen (Verbesserungsversuch). Der Verbesserungsversuch hat bis zum Ende der darauf folgenden zwei Semester zu erfolgen. Es gilt jeweils die bessere Note.

Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung außerhalb des Freiversuchs ist nicht zulässig. 
Wurde für Modulprüfungen hingegen die Freiversuchsregelung nicht in Anspruch genommen, so können nicht bestandene Modulprüfungen zweimal wiederholt werden.

Bei Nichtbestehen einer Modulprüfung kann die Prüfung letztmalig im vierten Semester nach Ablauf der in der SPSO festgelegten Regelstudienzeit wiederholt werden. Überschreitet die Kandidatin/der Kandidat diese Frist, gelten die noch nicht erbrachten Wiederholungsprüfungen als abgelegt und nicht bestanden.

Die Master-Arbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.

Stunden- und Prüfungspläne

Stunden- und Prüfungspläne

Stundenpläne - siehe auch Vorlesungsverzeichnis

Prüfungspläne - Prüfungsanmeldung über Prüfungsamt-Online

Master-Arbeit

Master-Arbeit

ANMELDEFORMULAR (PO2022)
ANMELDEFORMULAR (PO2016)

Die Abschlussprüfung folgt aus dem Modul „Masterarbeit Mikrobiologie und Biochemie". Sie besteht aus der schriftlichen Abschlussarbeit (Masterarbeit) und dem Kolloquium.
Die Themenfindung für die Masterarbeit erfolgt auf der Grundlage von Angeboten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und anderer Fakultäten der Universität Rostock, anderer außeruniversitärer wissenschaftlicher Einrichtungen oder nach eigenen Vorschlägen der Studierenden, stets vorausgesetzt es findet sich dafür eine Betreuerin/ein Betreuer gemäß § 27 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master).
Die konkrete Aufgabenstellung der Masterarbeit erarbeiten die Studierenden zusammen mit der Betreuerin/dem Betreuer. Dabei stellt die Betreuerin/der Betreuer sicher, dass die Aufgabenstellung den Anforderungen an eine solche Arbeit entspricht.
Die Anfertigung der Masterarbeit erfolgt im 4. Semester. Die Frist für die Bearbeitung beträgt 20 Wochen (SPSO2016) bzw. 22 Wochen (SPSO2022). Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag (FORMULAR) der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise angemessen um höchstens vier Wochen verlängern. Die Masterarbeit ist fristgemäß beim Studienbüro/Prüfungsamt abzugeben.
Die Masterarbeit ist entsprechend den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Rostock zu verfassen.
Das Kolloquium besteht aus einem etwa 20-minütigen Vortrag der Studierenden/des Studierenden und einer bis zu 40-minütigen Diskussion.
Für den erfolgreichen Abschluss des Moduls „Masterarbeit Mikrobiologie und Biochemie" werden 30 Leistungspunkte vergeben. Der damit verbundene Arbeitsaufwand beträgt 900 Stunden. Er setzt sich zusammen aus 810 Stunden für die Masterarbeit sowie 90 Stunden für das Kolloquium.

Zulassung zur Abschlussprüfung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Erwerb von mindestens 78 Leistungspunkten in diesem Studiengang nachweisen kann.
Die Studierende/der Studierende hat die Zulassung zur Abschlussprüfung schriftlich beim Studienbüro/ Prüfungsamt zu beantragen. Der Antrag (ANMELDEFORMULAR (PO2022 / PO2016) ist spätestens vier Wochen vor Beginn des Semesters zu stellen, in dem die/der Studierende die Abschlussarbeit anfertigen will.

Die aktuellen Fristen und Termine zur MASTER-ARBEIT sind unter AKTUELLES zu finden. 

Für die Erstellung der Master-Arbeit fragen Sie Ihre/n Betreuer/in oder folgen dem Leitfaden für Bachelor-Arbeiten. Beispiel für ein Deckblatt (PDF) / (Powerpoint)

Formulare/Vordrucke

Formulare/Vordrucke

Allgemein gültige Formulare finden Sie hier.