Informationen zum Master-Studiengang Meeresbiologie (MSc Mebio)

Zwei Drittel unseres Planeten sind durch Ozeane und Küstenregionen geprägt, aber trotz technologischer und wissenschaftlicher Fortschritte in den letzten Jahrzehnten ist dieser gigantische Lebensraum in vielen Bereichen wenig erforscht.
Die Meeresbiologie mit ihrem hohen Grad an Interdisziplinarität gehört zu den interessantesten und faszinierendsten Fächern innerhalb der Naturwissenschaften. Eine meeresbiologische Ausbildung führt zu einer forschungs- und anwendungsorientierten Qualifikation für vielfältige Berufsbilder um wissenschaftlich und gesellschaftlich relevante Fragestellungen in den Bereichen Globaler Klimawandel, Eutrophierung, Meeresverschmutzung oder Naturschutz zu untersuchen und zu deren Lösung beizutragen.

Dieser Studiengang ist AKKREDITIERT

F L Y E R

Studienfachberater und Studiengangsverantwortlicher

Studienfachberater und Studiengangsverantwortlicher

Herr PD Dr. Stefan Forster
Albert-Einstein-Straße 3
18059 Rostock
Tel. +49 (0) 381/498-6053
Fax +49 (0) 381/498-6052

Überblick/Allgemeines zum Studium

Überblick/Allgemeines zum Studium

Das Institut für Biowissenschaften mit seinen aquatisch orientierten Arbeitsgruppen Meeresbiologie, Ökologie, Angewandte Ökologie und Phykologie bieten zusammen mit dem Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW) und unter Mitwirkung weiterer externer Fachleute und Institutionen einen Master StudiengangMeeresbiologie mit attraktiven Möglichkeiten zur Schwerpunktbildung an. Dieser Studiengang garantiert eine an internationalen Maßstäben orientierte, hochwertige Universitätsausbildung. Um dies sicherzustellen, findet eine enge Verzahnung mit Forschungsaktivitäten der beiden Einrichtungen statt. Die Ausbildung ist überwiegend ökologisch orientiert und setzt, bedingt durch den Standort, viele Akzente auf die Ostsee.

Auslandsaufenthalte sowie Kooperationen mit nationalen sowie internationalen Universitäten machen diesen Studiengang aus: Meeresbiologin will Geheimnisse der Mikroalgen lüften

Auch ein Spezialpraktikum zur Vorbereitung auf die wissenschaftliche Arbeit ist möglich: Doktorandin bereitet Studierende auf ihr Leben in der Wissenschaft vor

Nach der Vermittlung der meeresbiologischen Grundlagen, können Studierende durch Differenzierung innerhalb des Theorie- und Literaturstudiums, des Forschungspraktikums und der Wahlpflichtmodule I. zoologische, II.phykologische, III.mikrobiologische oder IV. biogeochemische Schwerpunkte setzen. Neben dieser gewünschten Spezialisierung bleibt das Verständnis der integralen Verbundenheit dieser Teilaspekte wesentlich für die Ausrichtung des Masterstudiums Meeresbiologie in Rostock.  

An Ichthyologie, Fischereibiologie, Verhaltens- oder Sinnesbiologie Interessierte werden ausdrücklich auf den Studiengang Integrative Zoologie an dieser Universität hingewiesen.

Profil des Institutes für Biowissenschaften und des Leibniz-Institutes für Ostseeforschung Warnemünde
Die modernen Labor- und Hörsaalgebäude des Instituts für Biowissenschaften mit einer ausgezeichneten Geräteausstattung sowie der Forschungskatamaran „Limanda“ und die Biologische Feldstation Zingst dienen als Plattform für Ausbildung und Forschung. Studierende können am Institut eine Forschungstaucher-Ausbildung absolvieren. Eine Vielzahl an lebenden Algen- und marinen Bakterienisolaten extremer Standorte, sowie moderne Aquarien-Anlagen zur Hälterung von Meerestieren und eine sehr gut ausgestattete naturwissenschaftliche Bibliothek runden das Angebot ab.

Das IOW ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung, welches sich der interdisziplinären Meeresforschung in Küsten- und Randmeeren widmet. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt in der Erforschung und Überwachung der Ostsee. In den vier Sektionen sind die Disziplinen Physikalische Ozeanographie, Meereschemie, Biologische Meereskunde und Marine Geologie vertreten. Das IOW betreibt das Forschungsschiff ELISABETH MANN-BORGESE, welches auch für die studentische Ausbildung auf See eingesetzt wird.

Perspektiven
Der Master-Studiengang qualifiziert für leitende naturwissenschaftliche Tätigkeiten in Umweltbehörden, Landesämtern und Unternehmen, sowie für die Aufnahme eines Promotions-Studienganges an einer nationalen oder internationalen Universität und einer akademischen Karriere. Weitere Berufsfelder liegen in Aquarien, Zoos und Museen, sowie in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Aquakultur und Wissenschaftsjournalismus.

Studienablauf
In den ersten drei Semestern müssen 11 meeresbiologische Pflichtmodule (Grundlagen der Meeresbiologie, Lebensraum Meer, Grundlagen mariner Stoffkreisläufe, Ökophysiologie aquatischer Organismen, Phykologie, Marine Wirbellose, Analyse von Stoffkreisläufen, Mikrobielle Ökologie, Regionale marine Ökologie, Vertiefende Theorie- und Literaturstudien, Forschungspraktikum Meeresbiologie) belegt werden, um die meeresbiologischen Grundlagen zu vermitteln. Aus dem Angebot der Wahlpflichmodule kann eine Spezialisierung erfolgen (Grundlagen des wissenschaftlichen Tauchens, Evolutionäre Morphologie mariner Wirbelloser, Biologie Europäischer Meeresfische, Seepraktikum, Spezielle Phykologie, Wattenmeer Sylt, Biostatistik, Meeresnaturschutz und Meeresnaturschutz-Vertiefung,). Im 4. Semester folgt die Master-Arbeit. 
Die Studieneinheiten werden mit Leistungspunkten (LP) bewertet, welche äquivalent dem European Credit Transfer System (ECTS) sind, was eine wechselseitige Anerkennung von Studienleistungen im europäischen Bildungsraum erleichtert. Für den erfolgreichen Abschluss des Master-Studienganges müssen 120 LP nachgewiesen werden.

Bewerbung/Einschreibung

Bewerbung/Einschreibung

Ansprechpartner*innen: Studierendensekretariat der Universität

Link zur Studienplatzbewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge

Die Online-Bewerbung für zulassungs­beschränkte Master­studien­gänge findet im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) statt.

Eine Online-Bewerbung ist möglich für:

  • Bewerber*innen mit in Deutschland erworbenem ersten Studienabschluss (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)
  • deutsche Bewerber*innen mit ausländischem erstem Studienabschluss
  • ausländische Studienbewerber*innen (EU und Nicht-EU).

Bewerbungsverfahren internationaler Studieninteressierter

Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung


Studiengangsspezifische PRÜFUNGS- und STUDIENORDNUNG vom 12. Mai 2022


auslaufend:
Erste Satzung zur Änderung der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung vom 10. Mai 2017

Studiengangsspezifische PRÜFUNGS- und STUDIENORDNUNG vom 16. April 2016
 

allgemein gültig:

RAHMENPRÜFUNGSORDNUNG für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO-Ba/Ma) vom 11. November 2022

Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO-Ba/Ma) vom 12. Dezember 2023

 

Modulbeschreibungen

Modulbeschreibungen

Hier finden Sie die Modulbeschreibungen dieses Studienganges.

Modulprüfungen

Modulprüfungen

Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum unterteilt sich in zwei Prüfungsphasen. Die erste Prüfungsphase des Prüfungszeitraumes eines Semesters erstreckt sich auf zwei Wochen unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit. Die zweite Prüfungsphase eines Prüfungszeitraumes erstreckt sich auf zwei Wochen unmittelbar vor Beginn des nächsten Semesters. In beiden Prüfungsphasen finden alle Prüfungen zum Regelprüfungstermin nach dem Prüfungs- und Studienplan und Wiederholungsprüfungen statt.

Abweichend davon können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, Hausarbeiten, Referate/Präsentationen, Protokollen oder praktischen Prüfungen vorlesungsbe- gleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens mit Veranstaltungsbeginn über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden.

Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden.

Die Kandidatin/der Kandidat hat sich zu jeder Modulprüfung (egal ob Erst- oder Wiederholungsprüfung, Klausur, mündliche Prüfung, Protokoll oder Präsentation ...) über ein Web-Portalanzumelden. Die Frist für die Meldung zu Modulprüfungen in der vorlesungsfreien Zeit endet vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit. Die Kandidatin/der Kandidat kann eine Anmeldung zur Prüfung ohne Angabe von Gründen bis zu sieben Tagen vor dem Prüfungstermin wirksam zurücknehmen.
Die Rücknahmeerklärung der Anmeldung zu Modulprüfungen muss in schriftlicher Form oder per E-Mail beim Studienbüro/Prüfungsamt erfolgen.

Eine Modulprüfung kann als Freiversuch gewertet werden, wenn sie innerhalb der Regelstudienzeit und spätestens zu dem in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung festgelegten Regelprüfungstermin erstmalig ablegt wird. Für die Abschlussprüfung gibt es keinen Freiversuch.

Besteht eine Kandidatin/ein Kandidat eine Modulprüfung im Freiversuch nicht, so gilt sie als nicht unternommen, außer sie wurde wegen Täuschung oder eines Ordnungsverstoßes für nicht bestanden erklärt, und kann maximal dreimal wiederholt werden.

Besteht eine Kandidatin/ein Kandidat eine Modulprüfung im Freiversuch, darf sie/er die Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung erneut ablegen (Verbesserungsversuch). Der Verbesserungsversuch hat bis zum Ende der darauf folgenden zwei Semester zu erfolgen. Es gilt jeweils die bessere Note.

Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung außerhalb des Freiversuchs ist nicht zulässig. 
Wurde für Modulprüfungen hingegen die Freiversuchsregelung nicht in Anspruch genommen, so können nicht bestandene Modulprüfungen zweimal wiederholt werden.

Bei Nichtbestehen einer Modulprüfung kann die Prüfung letztmalig im vierten Semester nach Ablauf der in der SPSO festgelegten Regelstudienzeit wiederholt werden. Überschreitet die Kandidatin/der Kandidat diese Frist, gelten die noch nicht erbrachten Wiederholungsprüfungen als abgelegt und nicht bestanden.

Die Master-Arbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.

Stunden- und Prüfungspläne

Stunden- und Prüfungspläne

Stundenpläne siehe auch Vorlesungsverzeichnis

Prüfungspläne - Prüfungsanmeldung über Prüfungsamt-Online

Master-Arbeit

Master-Arbeit

ANMELDEFORMULAR

Die Abschlussprüfung folgt aus dem Modul „Masterarbeit Meeresbiologie". Sie besteht aus der schriftlichen Abschlussarbeit (Masterarbeit) und dem Kolloquium.
Die Themenfindung für die Masterarbeit erfolgt auf der Grundlage von Angeboten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und anderer Fakultäten der Universität Rostock, anderer außeruniversitärer wissenschaftlicher Einrichtungen oder nach eigenen Vorschlägen der Studierenden, stets vorausgesetzt es findet sich dafür eine Betreuerin/ein Betreuer gemäß § 27 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master).
Die konkrete Aufgabenstellung der Masterarbeit erarbeiten die Studierenden zusammen mit der Betreuerin/dem Betreuer. Dabei stellt die Betreuerin/der Betreuer sicher, dass die Aufgabenstellung den Anforderungen an eine solche Arbeit entspricht.
Die Anfertigung der Masterarbeit erfolgt im 4. Semester. Die Frist für die Bearbeitung beträgt 22 Wochen. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag (FORMULAR) der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise angemessen um höchstens vier Wochen verlängern. Die Masterarbeit ist fristgemäß beim Studienbüro/Prüfungsamt abzugeben.
Die Masterarbeit ist entsprechend den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Rostock zu verfassen.
Das Kolloquium besteht aus einem etwa 20-minütigen Vortrag der Studierenden/des Studierenden und einer bis zu 20-minütigen Diskussion.
Für den erfolgreichen Abschluss des Moduls „Masterarbeit Meeresbiologie" werden 30 Leistungspunkte vergeben. Der damit verbundene Arbeitsaufwand beträgt 900 Stunden. Er setzt sich zusammen aus 810 Stunden für die Masterarbeit sowie 90 Stunden für das Kolloquium.

Zulassung zur Abschlussprüfung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Erwerb von mindestens 78 Leistungspunkten in diesem Studiengang nachweisen kann.
Die Studierende/der Studierende hat die Zulassung zur Abschlussprüfung schriftlich beim Studienbüro/ Prüfungsamt zu beantragen. Der Antrag (ANMELDEFORMULAR) ist spätestens vier Wochen vor Beginn des Semesters zu stellen, in dem die/der Studierende die Abschlussarbeit anfertigen will.

Die aktuellen Fristen und Termine zur MASTER-ARBEIT sind unter AKTUELLES zu finden. 

Für die Erstellung der Master-Arbeit fragen Sie Ihre/n Betreuer/in oder folgen dem Leitfaden für Bachelor-Arbeiten. Beispiel für ein Deckblatt (PDF) / (Powerpoint)

Formulare/Vordrucke

Formulare/Vordrucke

Allgemein gültige Formulare finden Sie hier.