Informationen zum Master-Studiengang Funktionelle Pflanzenwissenschaften (MSc FuP)
Pflanzen schaffen die Grundlagen für alles Leben auf der Erde. Sie erzeugen durch die Photosynthese direkt oder indirekt organische Stoffe für die menschliche und tierische Ernährung und stellen den lebensnotwendigen Sauerstoff bereit. Unser Umgang mit Pflanzen unterliegt mehr und mehr gravierenden Veränderungen resultierend aus steigenden Umweltbelastungen, der wachsenden Weltbevölkerung und damit steigender Lebensmittelnachfrage, zunehmendem Mangel an Wasser und Energie, Klimawandel und Zunahme von Krankheitsbefall und Schädlingen.
Um an der Lösung dieser Probleme mitwirken zu können, sollen die Studierenden im Masterstudiengang „Funktionelle Pflanzenwissenschaften“ ein fundiertes Wissen über die Prozesse innerhalb von Pflanzen und über deren Interaktion mit der Umwelt erwerben. Der Studiengang hat weiterhin das Ziel, den Studierenden den Erwerb umfassender wissenschaftlicher Grundlagen zu ermöglichen und die Potenziale neuer pflanzenbasierter Technologien aufzuzeigen.
Studienfachberaterin und Studiengangsverantwortliche
Frau Prof. Dr. Renate Horn
Albert-Einstein-Straße 3
18059 Rostock
Tel. +49 (0) 381/498-6170
Fax +49 (0) 381/498-6112
Überblick/Allgemeines zum Studium
Der Präsenzstudiengang Funktionelle Pflanzenwissenschaften dient der forschungsorientierten Ausbildung und Befähigung der Studierenden, den unterschiedlichen Anforderungen der Berufstätigkeit eines Masters der Funktionellen Pflanzenwissenschaften gerecht werden zu können. Der Masterstudiengang Funktionelle Pflanzenwissenschaften ist ein molekularbiologisch orientiertes Fach und entspricht im angelsächsischen Sprachraum dem Fach Functional Plant Sciences. Im Mittelpunkt des forschungsorientierten Masterstudienganges Funktionelle Pflanzenwissenschaften steht der Erwerb einer breiten universitären Bildung im Bereich Pflanzenwissenschaften. Sie umfasst aktuelle Erkenntnisse aus den Pflanzenwissenschaften einschließlich der Anwendungsaspekte, das Beherrschen eines umfangreichen Methodenrepertoires und die Fähigkeiten, sich ständig neues Wissen und Können anzueignen, Wissen zu integrieren und mit Komplexität umzugehen, Wissen und Können in multidisziplinäre Zusammenhänge zu stellen, weitgehend eigenständig forschungsorientierte Projekte durchzuführen, wissenschaftliche Ergebnisse zu präsentieren, mit Fachvertretern und Laien zu kommunizieren, und in einem Team Verantwortung zu übernehmen.
Im Studium werden Kompetenzen entwickelt, die die Studierende dazu befähigen erfolgreich als Wissen-schaftlerinnen/Wissenschaftler zu arbeiten, leitende Funktionen in wissenschaftlichen Forschungsanstalten des Bundes und Landes als auch in wissenschaftlichen und produktionstechnologischen Bereichen der Industrie zu übernehmen. Dies begründet sich auf der erworbenen Methoden- und Systemkompetenz, insbesondere in der Durchführung und Planung eigenständiger wissenschaftlicher Arbeiten im Bereich der Pflanzenwissenschaften. Die Fähigkeit komplexe Problemstellungen aufzugreifen und sie mit erlernten wissenschaftlichen Methoden auch über die aktuellen Grenzen des Wissensstandes hinaus zu lösen, ermöglicht das Arbeiten sowohl in der Grund-lagenforschung als auch in angewandten Bereichen der Pflanzenwissenschaften.
Der Studiengang ist interdisziplinär ausgerichtet. Erworbenes Systemverständnis, Methodenkenntnisse sowie die Fähigkeit unterschiedliche Sichtweisen kritisch zu würdigen, erlauben es darüber hinaus, Tätigkeiten in oder die Leitung von wissenschaftlichen und anwendungsorientierten öffentlichen oder privaten Forschungs- und Entwicklungsabteilungen anzunehmen. Aufgrund der schnellen Entwicklung biologischer Forschung sind die Inhalte des Masterstudienganges Funktionelle Pflanzenwissenschaften immer auch beispielhaft. Eine selbstständige eigenständige Weiterbildung ist heute in allen Forschungsfeldern nötig, wozu in diesem Masterstudiengang die nötigen Fähigkeiten und auch Anreize vermittelt werden sollen. Dies setzt auch voraus, dass die Lehre vor allem von Lehrenden getragen wird, die aus eigener aktiver Forschung schöpfen.
Mit dem Masterabschluss werden die Grundvoraussetzungen für eine weitere wissenschaftliche Qualifikation erworben. Der erfolgreiche Abschluss als Master of Science ist allgemein die Zulassungsvoraussetzung für die Durchführung von Promotionsvorhaben, in denen die Fähigkeiten zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit weiter entwickelt und vertieft werden.
Bewerbung/Einschreibung
Ansprechpartner*innen: Studierendensekretariat der Universität
Link zur Einschreibung in Masterstudiengänge im 1. Fachsemester
Die Einschreibung für zulassungsfreie Masterstudiengänge erfolgt:
- für das Wintersemester vom 01. Juni bis zum 30. September des Jahres,
- für das Sommersemester vom 01. Februar bis 31. März des Jahres.
Studien- und Prüfungsordnung
Studiengangsspezifische PRÜFUNGS- und STUDIENORDNUNG vom 12. Mai 2022
auslaufend:
Studiengangsspezifische PRÜFUNGS- und STUDIENORDNUNG vom 28. Juli 2016
allgemein gültig:
RAHMENPRÜFUNGSORDNUNG für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO-Ba/Ma) vom 11. November 2022
Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO-Ba/Ma) vom 12. Dezember 2023
Modulbeschreibungen
Hier finden Sie die Modulbeschreibungen dieses Studienganges.
Modulprüfungen
Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum unterteilt sich in zwei Prüfungsphasen. Die erste Prüfungsphase des Prüfungszeitraumes eines Semesters erstreckt sich auf zwei Wochen unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit. Die zweite Prüfungsphase eines Prüfungszeitraumes erstreckt sich auf zwei Wochen unmittelbar vor Beginn des nächsten Semesters. In beiden Prüfungsphasen finden alle Prüfungen zum Regelprüfungstermin nach dem Prüfungs- und Studienplan und Wiederholungsprüfungen statt.
Abweichend davon können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, Hausarbeiten, Referate/Präsentationen, Protokollen oder praktischen Prüfungen vorlesungsbe- gleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens mit Veranstaltungsbeginn über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden.
Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden.
Die Kandidatin/der Kandidat hat sich zu jeder Modulprüfung (egal ob Erst- oder Wiederholungsprüfung, Klausur, mündliche Prüfung, Protokoll oder Präsentation ...) über ein Web-Portalanzumelden. Die Frist für die Meldung zu Modulprüfungen in der vorlesungsfreien Zeit endet vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit. Die Kandidatin/der Kandidat kann eine Anmeldung zur Prüfung ohne Angabe von Gründen bis zu sieben Tagen vor dem Prüfungstermin wirksam zurücknehmen.
Die Rücknahmeerklärung der Anmeldung zu Modulprüfungen muss in schriftlicher Form oder per E-Mail beim Studienbüro/Prüfungsamt erfolgen.
Eine Modulprüfung kann als Freiversuch gewertet werden, wenn sie innerhalb der Regelstudienzeit und spätestens zu dem in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung festgelegten Regelprüfungstermin erstmalig ablegt wird. Für die Abschlussprüfung gibt es keinen Freiversuch.
Besteht eine Kandidatin/ein Kandidat eine Modulprüfung im Freiversuch nicht, so gilt sie als nicht unternommen, außer sie wurde wegen Täuschung oder eines Ordnungsverstoßes für nicht bestanden erklärt, und kann maximal dreimal wiederholt werden.
Besteht eine Kandidatin/ein Kandidat eine Modulprüfung im Freiversuch, darf sie/er die Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung erneut ablegen (Verbesserungsversuch). Der Verbesserungsversuch hat bis zum Ende der darauf folgenden zwei Semester zu erfolgen. Es gilt jeweils die bessere Note.
Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung außerhalb des Freiversuchs ist nicht zulässig.
Wurde für Modulprüfungen hingegen die Freiversuchsregelung nicht in Anspruch genommen, so können nicht bestandene Modulprüfungen zweimal wiederholt werden.
Bei Nichtbestehen einer Modulprüfung kann die Prüfung letztmalig im vierten Semester nach Ablauf der in der SPSO festgelegten Regelstudienzeit wiederholt werden. Überschreitet die Kandidatin/der Kandidat diese Frist, gelten die noch nicht erbrachten Wiederholungsprüfungen als abgelegt und nicht bestanden.
Die Master-Arbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.
Stunden- und Prüfungspläne
Stundenpläne - siehe auch Vorlesungsverzeichnis
Prüfungspläne - Prüfungsanmeldung über Prüfungsamt-Online
Leitfaden für Protokolle
Hier finden Sie einen Leitfaden für die Anfertigung von Protokollen
Master-Arbeit
Die Abschlussprüfung folgt aus dem Modul „Masterarbeit Integrative Zoologie". Sie besteht aus der schriftlichen Abschlussarbeit (Masterarbeit) und dem Kolloquium.
Die Themenfindung für die Masterarbeit erfolgt auf der Grundlage von Angeboten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und anderer Fakultäten der Universität Rostock, anderer außeruniversitärer wissenschaftlicher Einrichtungen oder nach eigenen Vorschlägen der Studierenden, stets vorausgesetzt es findet sich dafür eine Betreuerin/ein Betreuer gemäß § 27 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master).
Die konkrete Aufgabenstellung der Masterarbeit erarbeiten die Studierenden zusammen mit der Betreuerin/dem Betreuer. Dabei stellt die Betreuerin/der Betreuer sicher, dass die Aufgabenstellung den Anforderungen an eine solche Arbeit entspricht.
Die Anfertigung der Masterarbeit erfolgt im 4. Semester. Die Frist für die Bearbeitung beträgt 22 Wochen. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag (FORMULAR) der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise angemessen um höchstens vier Wochen verlängern. Die Masterarbeit ist fristgemäß beim Studienbüro/Prüfungsamt abzugeben.
Die Masterarbeit ist entsprechend den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Rostock zu verfassen.
Das Kolloquium besteht aus einem etwa 20-minütigen Vortrag der Studierenden/des Studierenden und einer bis zu 40-minütigen Diskussion.
Für den erfolgreichen Abschluss des Moduls „Masterarbeit Integrative Zoologie" werden 30 Leistungspunkte vergeben. Der damit verbundene Arbeitsaufwand beträgt 900 Stunden. Er setzt sich zusammen aus 810 Stunden für die Masterarbeit sowie 90 Stunden für das Kolloquium.
Zulassung zur Abschlussprüfung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Erwerb von mindestens 78 Leistungspunkten in diesem Studiengang nachweisen kann.
Die Studierende/der Studierende hat die Zulassung zur Abschlussprüfung schriftlich beim Studienbüro/ Prüfungsamt zu beantragen. Der Antrag (ANMELDEFORMULAR) ist spätestens vier Wochen vor Beginn des Semesters zu stellen, in dem die/der Studierende die Abschlussarbeit anfertigen will.
Die aktuellen Fristen und Termine zur MASTER-ARBEIT sind unter AKTUELLES zu finden.
Für die Erstellung der Master-Arbeit fragen Sie Ihre/n Betreuer/in oder folgen dem Leitfaden für Bachelor-Arbeiten. Beispiel für ein Deckblatt (PDF) / (Powerpoint)
Formulare/Vordrucke
Anmeldeformular berufsbezogenes Praktikum
Anmeldeformular Forschungspraktikum
Anmeldeformular Master-Arbeit
Antrag Verlängerung Master-Arbeit
Weitere allgemein gültige Formulare finden Sie hier.