Studierende, die sich vor ihrem Abschluss von der Universität Rostock, aufgrund von Studienorts- oder Studiengangswechsel an eine andere Universität oder kompletter Abbruch des Studiums, exmatrikulieren, beenden nicht automatisch Ihr Prüfungsrechtsverfahren für noch offene Modulprüfungsanmeldungen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich Studierende bei einer Exmatrikulation unbedingt im Studienbüro/Prüfungsamt melden.